Beschreibung
Niemals übersäuert: Votana GASTROPLUS
Votana GASTROPLUS bietet die optimale Unterstützung bei Magengeschwüren. Votana GASTROPLUS unterstützt gezielt den Schutz der Magenschleimhaut, die Regulation der Magensäureproduktion, die Normalisierung der Schleimzusammensetzung und das Wohlbefinden des Pferdes.
Zusammensetzung
Berberitze, Eibisch, Gänseblümchen, Farn, Melisse, Ringelblume, Salbei, Süßholz
Analytische Bestandteile
Rohprotein: 12 % Fettgehalt: 3,8 % Rohfaser: 15,5 % Rohasche: 6,9 % NA: 0,14 %
Anwendung
Unsere Kräutermischung Votana GASTROPLUS ist gebrauchsfertig und eignet sich zur täglichen Anwendung. Unter das Futter mischen – fertig. Ponys/Kleinpferde: 6 – 8 Esslöffel täglich Pferde: 8-10 Esslöffel täglich Wir empfehlen Votana GASTROPLUS über einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen anzuwenden. Füttern Sie Votana GASTROPLUS an laktierende/tragende Stuten nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Tierarzt/ Tierheilpraktiker. Die Karenzzeit vor Turnieren beträgt 48 Stunden.
Wichtige Hinweise
Wir verwenden ausschließlich zertifizierte Kräuter, die dem deutschen oder europäischen Arzneibuchanforderungen entsprechen. Dies entspricht der höchsten Qualitätsstufe für Kräuter. Es werden nur die wirksamen Bestandteile der Heilpflanze in besonders hoher Konzentration verwendet. Anbau und Ernte sowie Reinigung, Trocknung und Zerkleinerung der Heilpflanzen unterliegen strengen Qualitätskontrollen. Unsere Kräuter haben einen einzigartigen Duft, eine deutlich erkennbare Farbe und haben keine Zusatzstoffe. Die optimale Unterstützung Ihres Pferdes wird durch die Verwendung dieser Kräuter in der höchstmöglichen Qualitätsstufe in Verbindung mit der gezielten Kombination unterschiedlicher Heilpflanzen erreicht. Unsere Rezepturen wurden zusammen mit Phytotherapeuten, Apothekern und Tierärzten erarbeitet. Unsere Kräutermischungen sind Ergänzungsmittel für Pferde und ersetzen nicht den Tierarzt oder Tierheilpraktiker. Kräuter sind eine wichtige Ergänzung in der artgerechten Pferdefütterung.
Es gilt ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen