Beschreibung
Premium Vitties SPIRULINA & MORINGA Speziell entwickelt zur Unterstützung bei Übergewicht, Verdauungsproblemen und Wurmbefall. Die reichhaltigen Vitalstoffe von Moringa und Spirulina unterstützen die Gesundheit deines Lieblings auf vielfältige Art. Die Ausgeglichenheit von hyperaktiven Hunden kann gefördert werden. Sehkraft und Gebiss können gestärkt werden. Belohne deinen Hund mit AlgenPower und der KräuterPower von Moringa, der nährstoffreichsten Pflanze der Welt! 100% Naturprodukt hergestellt in Österreich. Wohltuende Algenpower für Ausgeglichenheit & Verdauung Diese Premium Vitties können zur Unterstützung der Ausgeglichenheit, bei Verdauungsproblemen sowie zur Stärkung von Sehkraft und Gebiss verabreicht werden. Fördere das Wohlbefinden deines Tieres auch zwischendurch mit der Kraft der Natur!
Zusammensetzung
100 % Naturprodukt als Belohnungs-Snack PLUS Leinkuchenmehl, Maismehl, Moringapulver 2 %, Spirulina-Alge 2 %, Flohsamenschalen
Analytische Bestandteile
Rohprotein: 18,2 %; Rohfett: 11 %; Rohfaser: 4,4 %; Rohasche: 3,4 %
Zusatzstoffe
OHNE: Salz- oder Zuckerzusatz, Konservierungs-, Farb-, Geruchs- oder Lockstoffe
glutenfrei, gentechnikfrei, vegan
Fütterungsempfehlung
Hunde lieben SPIRULINA & MORINGA Premium Vitties! Und so werden sie gern gefressen: – kleine Hunde bis zu 10 g (ca 5 Stk) pro Tag – mittlere bis große Hunde bis zu 20 g (ca 10 Stk) pro Tag V-POINT Premium Vitties sind ein perfektes Ergänzungsfuttermittel für Hunde. Können zur Vorbeugung sowie zur Unterstützung therapeutischer Maßnahmen verabreicht werden.
Wichtige Hinweise
100 % Premium Qualität und eigene Entwicklung Unsere Kräuter in Arzneibuchqualität werden mit größter Sorgfalt in speziell abgestimmten Rezepturen verarbeitet und mit unseren neu- und einzigartigen Verfahren schonend getrocknet. Daraus resultiert dass Inhaltsstoffe in höchstmöglicher Konzentration erhalten bleiben. Unsere Premium Kräuter Pulver und Premium Vitties werden ausschließlich in Österreich hergestellt.
Es gilt ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen